Südafrikanisches Verfassungsgericht weist Klagen der Greater-Lonmin-Community ab

Johannesburg, 5. September 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=299128 ) freut sich bekannt zu geben, dass der südafrikanische Verfassungsgerichtshof (der „Con Court“) heute über die Anträge auf Berufung und direkten Zugang der Greater Lonmin Community („GLC“) entschieden hat, in denen der GLC versucht hat, den Erwerb von Lonmin Plc („Lonmin“) durch Sibanye-Stillwater im Wesentlichen aufzuheben. Das Con Court wies den Antrag auf Berufung, da er keine vernünftigen Erfolgsaussichten hatte, kostenlos zurück und wies den Antrag auf direkten Zugang zurück, da das GLC keinen Fall vorgebracht hatte, der im Interesse der Justiz ausreichend war, um direkt vom Con Court gehört werden zu können.

Die Entscheidung des Con Court hat zur Folge, dass das Urteil des Competition Appeal Court (das im Wesentlichen das Urteil des Competition Tribunal bestätigt hat) in Kraft bleibt. Damit sind nun alle Verfahren beendet.

CEO, Neal Froneman, kommentierte das positive Con Court Urteil wie folgt: „Wir sind sehr erfreut über das heutige Urteil des Gerichtshofs, das unsere Auffassung unterstützt, dass die Klagen des GLC zuvor vom Wettbewerbsberufungsgericht und dem Wettbewerbsgericht ordnungsgemäß behandelt worden sind und leichtfertig waren. Es ist bedauerlich, dass bestimmte Interessengruppen anscheinend nicht in der Lage sind, die Notlage, in der sich die Lonmin-Operationen befanden, zu erkennen und, anstatt mit uns zusammenzuarbeiten, weiterhin falsche und teure rechtliche Alternativen zu verfolgen. Wir sind sensibel für die Bedürfnisse unserer Gemeinden und setzen uns weiterhin für ein kontinuierliches Engagement und die Einhaltung der Verpflichtungen von Lonmin im Rahmen des Sozial- und Arbeitsplanes ein, die unter den vom Wettbewerbsgericht festgelegten und vom Berufungsgericht bekräftigten Bedingungen festgehalten wurden.“

Enden.

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