Bundesgerichtshof: Rechtskräftige Urteile wegen geschlossenen Schiffsfonds

Erfolgreiche Klage gegen Emissionshaus Lloyds Fonds AG – Schadensersatzleistung von rund einer Million Euro

BildErstmals seit der Finanzkrise im Jahr 2008 sind in großem Umfang rechtskräftige Urteile ge-gen den Initiator eines geschlossenen Schiffsfonds ergangen. Der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 143/18 u.a.) hat das beklagte Emissionshaus Lloyds Fonds AG aus Hamburg nun final verpflichtet, an Investoren des geschlossenen Schiffsfonds „MS „Commander“ Schiff-fahrtsgesellschaft mbh & Co. KG“ aus dem Jahr 2005 die volle Anlagesumme mit Agio und plus Zinsen zurückzuzahlen. Basis hierfür sind die Entscheidungen des Hanseatischen Oberlan-desgerichts in Hamburg vom Frühjahr 2018 in einer Serie von Urteilen (unter anderem Az. 13 U 116/17). Die Lloyds Fonds AG hatte gegen diverse Entscheidungen jedoch beim Bundesge-richtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die nun zurückgewiesen wurden.

Damit sind die Hamburger Urteile rechtskräftig. 32 Anleger, deren Fälle in sechs Verfahren vor dem Bundesgerichtshof behandelt wurden, erhalten nun von der Lloyds Fonds AG rund 900.000 Euro Schadensersatz. Fünf weitere Investoren hatten bereits nach dem Spruch von vergangenem Frühjahr ihr Geld bekommen, da ihre Anlagesumme zu gering war, als dass die Beklagte hätte Nichtzulassungsbeschwerde erheben können. Insgesamt fallen den 37 Anle-gern, die geklagt hatten, damit rund eine Million Euro Schadensersatz zu.

Einer der Gründe für die Verurteilung waren massive Fehler im Prospekt der Lloyds Fonds AG – vor allem wegen Nicht-Aufklärung über Zwischengewinne. Hierbei hatte das Emissionshaus den Anlegern einen erheblichen Vorabgewinn verschwiegen, den die Fondsinitiatoren mit dem Verkauf des bereits vorhandenen Schiffes an die Fondsgesellschaft erzielt hatten. Denn weit vor der Initiierung des Fonds wurde die MS Commander in Auftrag gegeben und dann mit einem Vorabgewinn von 4,93 Millionen Euro an den Fonds veräußert. Mit diesem künstlich verteuerten Einkauf – eine der Einnahmequellen der Fondsindustrie – wurde das Vermögen des Fonds und somit der Anleger von Beginn an deutlich geschmälert. Schließlich standen hin-ter dem Verkäufer die vom Emissionshaus für den Fonds ausgewählten Vertragsreeder. Wä-ren die Anleger ordnungsgemäß über die wirtschaftlichen Hintergründe, die geschäftlichen Verflechtungen aller Mitspieler sowie deren damit verbundene Interessenkonflikte aufgeklärt worden, so hätten sie diese Kapitalanlage nicht gezeichnet.

Der Prozessbevollmächtigte für alle elf Klagen, Rechtsanwalt Niels Andersen von der Ber-liner APS Rechtsanwalts GmbH, erklärt hierzu: „Zum ersten Mal seit der Finanzkrise 2008 – die vor allem auch die geschlossenen Schiffsfonds in den finanziellen Abgrund gerissen hat -, ist eine Schadensersatzklage wegen Prospekthaftung gegen ein Emissionshaus geglückt, das einen Schiffsfonds aufgelegt hat. Besonders erfreulich ist, dass das Urteil die zwielichtige Praxis der horrenden Vorabgewinne bestraft hat. Schiffe zu beauftragen und dann teurer an die Anleger zu verkaufen, war gang und gäbe – Emissionshäuser, Reeder und oftmals Banken haben gemeinsam auf diese Weise enorme Gewinne über zum Teil komplexeste Strukturen erzielt. Gleichzeitig zeigt dieser Aspekt, dass es bei den Schiffsfonds selten um die Interessen der Investoren ging, sondern nur um den eigenen Profit.“

Laut Andersen und seinem Kollegen Rechtsanwalt Andreas Falk sind diese Entscheidungen wegweisend für weitere Fälle von Schiffsfonds. „Da diese Praxis so umfassend bei der Aufla-ge von Schiffsfonds genutzt wurde, sind die nun vorliegenden Entscheidungen des Bundesge-richtshofes von unschätzbarem Vorteil. Uns liegen zahlreiche – noch nicht verjährte – Sach-verhalte vor, bei denen wir auf dieser Basis gute Aussichten für ähnliche Erfolge sehen“, er-läutert Rechtsanwalt Falk.

Rechtsanwalt Andersen abschließend: „Um die Haftung des Fondsinitiators nachzuweisen, sind eine fundierte Recherche und die Aufdeckung dieser Zwischengewinne nötig – bei hohen rechtlichen Anforderungen. All dies ist uns dank umfassender und akribischer Recherche mit diesem Fall geglückt.“

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Rechtsanwalt Niels Andersen führt die Geschäfte der APS Rechtsanwalts GmbH und ist gelernter Bankkaufmann. Er zählt nach über 15 Jahren Tätigkeit zu den erfahrensten und renommiertesten Rechtsanwälten Deutschlands im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, u.a. im maritimen Wirtschaftsbereich. Hierzu hat er in 2018 sein Buch „Unter falscher Flagge – Wie Banken und Reeder Schiffsfonds versenken – und der Steuerzahler Schiffe finanziert“ geschrieben und veröffentlicht. Der Bund der Steuerzahler hat die im Buch begründete Kritik am Missbrauch des Fiskus aufgegriffen und das Buch in seinem Wirtschaftsmagazin besprochen. Als gelernter Bankkaufmann versteht Herr Andersen Bank- und Finanzgeschäfte und sucht zugleich für seine Mandanten immer die wirtschaftlich sinnvollste und dabei praktikable Lösung.
Die von ihm gegründete APS Rechtsanwalts GmbH ist eine im Bank- und Kapitalanlagerecht hochspezialisierte Kanzlei, die auch auf eine profunde Expertise im Insolvenzrecht aufbaut. Eine enge Vernetzung zu Sanierungsexperten, Steuerberatern und Spezialisten u.a. der maritimen Wirtschaft kann die Kanzlei zum Nutzen ihrer Mandanten einbringen. Die langjährige Expertise aller dort tätigen Rechtsanwälte beinhaltet umfangreiche Erfahrungen sowohl in der Rechtsberatung als auch in der forensischen Tätigkeit, schwerpunktmäßig für Investoren bei „Großschäden“ mit den dort eigenen Anforderungen. Derzeit vertrauen rund 6.000 Mandanten allein im Bereich maritimer Investments auf die Erfahrung der Kanzlei. Zu den bislang wichtigsten Fallgestaltungen zählen die Beratung und Vertretung tausender Investoren von Immobilienfonds einer Bankengruppe aus den 1990er Jahren, die überwiegend mit überaus lukrativen Vergleichen für Mandanten beendet werden konnten. Im Insolvenzfall der Containerdirektinvestment-Anbieterin Magellan Maritime Service GmbH aus Hamburg im Jahre 2016 vertritt die Kanzlei über 1.000 Investoren mit einem Investitionsvolumen im höheren zweistelligen Millionenbereich, im ähnlich gelagerten Fall der Insolvenzen der vier deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe in 2018 mehrere hundert Containerkäufer. Im Zusammenhang mit Schiffsbeteiligungen führt die Kanzlei hunderte Verfahren vor Gerichten, hinsichtlich eines vergleichsweise frühen Falles konnten diverse Mandanten nach zweitinstanzlichem Urteil in Hamburg bereits volle Schadensersatzleistung verbuchen, die von der Vermögensschaden-Haftpflichtver-sicherung des Emissionshauses gezahlt wurde. Neben den auf Schadensersatz abzielenden gericht-lichen Verfahren hat die Kanzlei bei Fondsstrukturen Sonderprüfungen zu Gunsten von Anlegern initi-iert bis hin zum Austausch der Geschäftsführung des gesamten Fonds – immer mit der Zielrichtung, eine wirtschaftlich sinnvolle und angemessene Lösung für ihre Mandantschaft zu erreichen. Im Sinne dieses ganzheitlichen Ansatzes ist die Kanzlei bestrebt, für Mandanten kostenintensive Klagen möglichst zu vermeiden und steht mit Empfehlungen bspw. bei Beschlussfassungen den Mandanten zur Seite. Die besondere Ausrichtung der APS Rechtsanwalts GmbH dokumentiert sich zuletzt in mehreren parallelen Mandatierungen durch einen namhaften Insolvenzverwalter von Fondsgesellschaften, gegen die vorherige Fondsgeschäftsführung Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe für die jeweilige Masse und letztlich damit die Fondsanleger durchzusetzen (Geschäftsführerhaftung). Vor diesem Hintergrund strukturiert die Kanzlei zudem Gesellschaften und Finanzierungen für spezielle Zwecke ebenso wie Erbfolgeregelungen – ganz nach dem Leitsatz „Finanzen sind unser Thema“.

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